Albert Götz GmbH Versicherungsmakler
Ihr Versicherungsmakler in Ansbach

Rechtsschutzversicherung

Private Rechtsschutzversicherung

Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt nötig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit
ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung treffen Sie Vorsorge für diese finanziellen Folgen. Wer will schon auf
sein gutes Recht verzichten, nur weil er es sich vielleicht nicht leisten kann?

Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?

Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann Folgendes versichert werden:
• Privat- und Berufs-Rechtsschutz
• Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
• Verkehrs-Rechtsschutz
• Fahrer-Rechtsschutz
• Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-RS, Opfer-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche).

Welche Leistungen sind u.a. nicht versicherbar?

• Baurechtsstreitigkeiten
• Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
• Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen
• Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander
• Vorsätzlich begangene Straftaten
Einzelne dieser Punkte können ggf. über besondere RS-Bausteine gesondert versichert werden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der
vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
• Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
• Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
• Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

Was ist sonst noch zu beachten?

Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen.
So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich
eine verbindliche Deckungszusage geben lassen. Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit
vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein
Versicherungsschutz.

 
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